Gutschriftsystem der Disziplinarordnung des Städtebaugesetzes der Balearischen Inseln

Das vor Kurzem verabschiedete Städtebaugesetzes der Balearischen Inseln zielt darauf ab, durch die Einführung neuer Maßnahmen wie die direkte und indirekte Kompetenz des Consell Insular (Agentur für städtische Vorschriften) auf geschütztem ländlichen Boden, mehr Klarheit bei der Abtretung von Kompetenzen bei kommunaler Passivität, eine dynamischere Regelung für die Erteilung von Befugnissen zur Erfüllung der Anordnungen zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit, Erleichterung und Klärung der Inspektionsarbeit, unter anderem, den Wirkungsbereich der Städtischen Vorschriften zu stärken.

Unbeschadet der von dem Gesetz entwickelten Maßnahmen und Mittel ist zudem ein neues System für Gutschriften bei den Sanktionen vorgesehen, die aufgrund von den im Anschluss aufgeführten Verstößen gegen die städtische Ordnung verhängt werden. Ihr Zweck ist:

  • Die Verringerung des Strafregisters durch freiwillige Anerkennung der Tatsachen.
  • Die Förderung der freiwilligen Legalisierungsmaßnahmenen.
  • Die Förderung der freiwilligen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit.

Im ersten Falle geht es um die freiwillige Anerkennung der Verantwortung und den ausdrücklichen Verzicht auf jedweden Schritt oder Rechtsbehelf gegen die Sanktion, wofür eine Gutschrift von 20% der Geldstrafe gewährt wird. Wenn im obigen Falle die Anerkennung mit der Zahlung einhergeht, beträgt die Gutschrift 40%, sodass nur 60% der entsprechenden Geldstrafe gezahlt werden müssen.

In Bezug auf die Legalisierung wird die Geldstrafe um 95% reduziert, wenn die Legalisierung innerhalb der von der Verwaltungsbehörde gewährten Frist (2 Monate) beantragt und erzielt wird. Die Gutschrift beträgt 80%, wenn die Legalisierung beantragt wird, nachdem die genannte Frist von 2 Monaten abgelaufen ist. Die Wiederherstellung der veränderten physische Realität vor der Verkündung der Entscheidung, die diese anordnet, reduziert die Sanktion um 90%. Wenn die Wiederherstellung der Realität nach der Entscheidung, aber innerhalb der freiwilligen Frist erfolgt, beträgt die Reduzierung 80%.

Damit soll erreicht werden, dass die Bürger freiwillig die Maßnahmen zur Anpassung an die Rechtmäßigkeit vornehmen und dafür bedeutende Reduzierungen der entsprechenden Sanktionen in Anspruch nehmen können.