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Im steuerrechtlichen Bereich erwarten wir im Laufe dieses Jahres die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Angelegenheit Aktenzeichen C127/12 in Bezug
auf die aus der spanischen Steuergesetzgebung resultierende, ungleiche Behandlung der Steuerpflichtigen. Diese Entscheidung könnte die Gleichstellung der europäischen Bürger in Erbfällen und somit die Rückerstattung der bereits geleisteten Erbschaftssteuerzahlungen,
zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen, bedeuten.
Im Bereich Baurecht gilt unsere Aufmerksamkeit der Verabschiedung des Gesetzes zur Raumplanung und -nutzung auf den Balearen, das derzeit im Parlament bearbeitet wird. Relevant ist hier das Thema des außerordentlichen Verfahrens zur Legalisierung von Gebäuden, die im ländlichen Bereich ohne entsprechende Baugenehmigung errichtet wurden, so wie es der Gesetzentwurf vorsieht.
Gesellschaftsrechtlich ist die Entwicklung nach Verabschiedung des neuen Gesetzes für Unternehmensgründer zu verfolgen, insbesondere inwieweit dieses Gesetz zur Wiederbelebung der Investitionen in Spanien beiträgt.