Kann mein Unternehmen Bitcoins als Zahlungsmethode akzeptieren?

Im Jahr 2009 erfand der bis heute anonyme Satoshi Nakamoto den Bitcoin (BTC), eine Art digitale Währung, die wir als „digitale Wertdarstellung“ definieren könnten. Er war als Alternative zum traditionellen Finanzsystem gedacht und schaffte sozusagen ein System für wirtschaftliche Transaktionen auf elektronischem Wege, welche unabhängig von den Zentralbanken und öffentlichen Behörden stattfanden und so die Kontrolle durch Länder oder Institutionen umgehen konnten.

Seine Verwendung hat sich nach und nach in der Bevölkerung ausgebreitet und in den letzten Monaten ein exponentielles Wachstum erfahren, bis der Bitcoin vor wenigen Tagen den anfangs undenkbaren Wert von 60.000 Dollar erreichte.

Dieses zunehmende Interesse an der Verwendung von Kryptowährungen seitens der Gesellschaft hat viele Unternehmen dazu gebracht, sich nach ihrer Rechtmäßigkeit in Spanien und nach der Möglichkeit zu fragen, sie als Zahlungsmethode so akzeptieren, um sich so an den unumgänglichen digitalen Wandel anzupassen, der auf den Markt zukommt. Microsoft, Expedia, KFC und Subway sind einige der Unternehmen, die Bitcoins und andere Arten von Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren.

Obwohl Kryptowährungen gemeinhin als virtuelle Währungen bekannt sind, und so auch von der Europäischen Union[1] definiert werden, zögern die verschiedenen Regierungsstellen doch, die Kryptowährung gesetzlich zu regulieren und ihre Verwendung zu akzeptieren, wie es zum Beispiel Deutschland oder die Vereinigten Staaten von Amerika getan haben. Während einige Regierungen dazu tendieren, diese gesellschaftliche Realität zuzulassen und entsprechend zu handeln, wie Neuseeland, wo Bitcoins und andere Kryptowährungen als Alternativen für die Gehaltszahlung erlaubt sind, kann man sagen, dass Spanien noch nicht dazugehört.

In diesem Sinne hat unserer Oberster Gerichtshof (Urteil des Obersten spanischen Gerichts 326/2019, Strafkammer, vom 20. Juni 2019) bekundet, dass diese nicht als Geld oder Devise jeglicher Art oder Natur angesehen werden, und hat darauf hingewiesen, dass die einzige legale Währung im Umlauf in unserem Land der Euro ist. Der spanische Senat hat angesichts der Notwendigkeit, diese Situation in unserem Land zu regulieren, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Betrug vorzubeugen, die Regierung aufgefordert, ihre Verwendung gesetzlich zu regeln.

Die Bank von Spanien und die Nationale Wertpapierbörsenkommission haben sich ihrerseits bisher darauf beschränkt, zu mehreren Anlässen vor den möglichen Risiken von Kryptowährungen zu warnen. Nichtsdestotrotz wird diesen Samstag, 13. März der Königliche Gesetzeserlass 5/2021 vom 12. März über außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmenssolvenz in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie  veröffentlicht, in welchem unser Staatsoberhaupt auf die Komplexität, Volatilität und möglichen Liquiditätsengpässe hinweist, die die Investition in Vermögenswerte dieser Art mit sich bringt, weshalb er den Königlichen Gesetzeserlass 4/2015 vom 23. Oktober, durch welchen die überarbeitete Fassung des spanischen Wertpapierhandelsgesetzes genehmigt wird, modifiziert und der Nationalen Wertpapierbörsenkommission Befugnisse überträgt, um die Werbung für Kryptowährungen zu kontrollieren und auf die Risiken derselben hinzuweisen.

Unbeschadet dessen bedeutet die Tatsache, dass die Kryptowährungen in unserem Land noch nicht gesetzlich geregelt sind und nicht als digitale Währung oder Kupon anerkannt werden nicht, dass sie nicht legal sind. Und zwar, weil ich eine Kryptowährung als bewegliches, digitales und nicht fungibles Gut verstehe. Ihr Eintausch gegen Geld oder gegen eine andere Kryptowährung stellt in Übereinstimmung mit der Definition in Artikel 1.538 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches ein Tauschgeschäft dar, welcher festlegt: „Ein Tauschgeschäft ist ein Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner sich dazu verpflichtet, eine Sache zu geben, um eine andere zu erhalten.“ 

Kann mein Unternehmen in Anbetracht dieser Überlegungen also Bitcoins als Zahlungsmethode akzeptieren?

Tatsache ist, dass diese Praxis absolut legal ist. Es muss ausschließlich berücksichtigt werden, dass rein rechtlich gesehen keine „Zahlung“ erfolgt, sondern, wie zuvor dargestellt, ein Tauschhandel, sodass also Güter gegeneinander eingetauscht werden. So muss bei Ausstellung der Rechnung über den betreffenden Kauf (da dieser nicht von der Zahlungspflicht der entsprechenden Mehrwertsteuer befreit ist) der Wert des Produkts in eine legale Währung umgewandelt werden, in unserem Falle in Euro. In diesem Sinne liegt auf der Hand, dass die Unternehmen keinesfalls verpflichtet sind, Bitcoins als Zahlungsmethode zu akzeptieren, da diese Verpflichtung auf gesetzliche Währungen beschränkt ist.

Es scheint, als wolle unser Land nicht eingestehen, dass Kryptowährungen eine gesellschaftliche Realität sind, die gekommen ist, um zu bleiben. Dies hält die Bevölkerung allerdings nicht von ihrer Verwendung ab, sondern führt nur zu einer enormen Rechtsunsicherheit sowie zur Verbreitung zahlreicher Betrüge, die immer üblicher werden. Das liegt daran, dass die Gesetzeslücke, in welcher wir uns befinden, große und mittelständische Unternehmen nicht daran hindert, Kryptowährungen anzunehmen und sich so der unaufhaltbaren digitalen Revolution anzuschließen.

Natürlich begrüßen wir die Tatsache, dass die Nationale Wertpapierbörsenkommission beginnen wird, Kontrollbefugnisse über die Werbung für Kryptowährungen auszuüben, doch es liegt noch ein langer Weg vor uns.


[1] Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.